Richtlinien Tarif 590

Tarif 590: Die Veränderungen im Überblick

Veröffentlicht am 22/05/2020

Tarif 590: Die Veränderungen im Überblick

Sie haben es sicher schon mitbekommen. Der Tarif 590 ist jetzt für alle Therapeut:innen (Heilpraktiker, Naturheilpraktiker, Therapeuten in Komplementärmedizin und Osteopathen) obligatorisch. Aber wie funktioniert dieser Tarif und warum sollten Sie ihn anwenden?

Dieser praktische Leitfaden zu Tarif 590 wird Ihnen helfen, die Grundlagen des Tarifs zu verstehen, eine Erklärung zum Ausfüllen des neuen Abrechnungsformular geben und eine Softwarelösung vorstellen, mit deren Hilfe Sie Ihre Praxis schnell und einfach auf die neue Art der Abrechnung umstellen können.

Die Einführung der obligatorischen Rechnungserstellung nach den Richtlinien von Tarif 590 bewirkt die folgenden Änderungen:

1. Einheitliches Format
Alle Rechnungen müssen einem festgelegten Format folgen. Dazu kann entweder das offizielle PDF-Dokument heruntergeladen und ausgefüllt oder von einer Softwarelösung Gebrauch gemacht werden.

2. Keine Personalisierung
Rechnungen können nicht mehr personalisiert werden. Das Logo oder andere zusätzliche Informationen dürfen nicht mehr auf den Rechnungen stehen.

3. Neue Kennzahlen für Behandlungen
Die Behandlungen werden anhand der Tarif 590 Nummern angegeben. Diese weichen von den bisherigen Nummern der Registrierungsstellen ab.

4. Abrechnung über Zeitintervalle
Die Berechnung der Behandlungspreise findet über die Anzahl der Intervalle statt. Dazu wird die Behandlungsdauer in 5-Minutenintervalle aufgeteilt und ein Preis für einen Intervall festgelegt. Der Preis der Behandlung errechnet sich dann aus der Anzahl der 5-Minutenintervalle multipliziert mit dem Preis pro Intervall.

Noch kein:e OneDoc-Nutzer:in?

OneDoc ermöglicht es Ihnen, schnell und einfach Positionen auszufüllen, die Preise richtig zu berechnen und die richtige Tarifziffer zu finden.

OneDoc entdecken

Lesen Sie hier weitere spannende Artikel!

2024-04-25T13:43:29+00:00
Go to Top