Leitfaden Tarif 590

Leitfaden zu Tarif 590 – Teil 4: Häufige Fragen beim Ausfüllen der Rechnung

Veröffentlicht am 27/05/2020

Leitfaden zu Tarif 590 - Teil 4: Häufige Fragen beim Ausfüllen der Rechnung

Häufige Fragen beim Ausfüllen der Rechnung nach Tarif 590

Mit den Erklärungen aus Teil 2 und Teil 3 des Leitfadens sollten Sie nun das Rechnungsformular ausfüllen können. Manchmal gibt es jedoch Sonderfälle, die weitere Fragen aufwerfen. Hier wollen wir Ihnen noch ein paar weitere Tipps geben.

Fragen rund um das Thema Tarif 590

  • Wie gebe ich Barzahlungen richtig an?

Wenn Ihre Patienten eine Barzahlung getätigt haben, geben Sie im Feld Zahlungsfrist eine 0 ein. Der Betrag kann dann im Feld Anzahlung festgehalten werden.

  • Wie kann ich die Rechnung personalisieren?

Wenn Sie Ihr Logo und weitere Informationen zu Ihrer Praxis beifügen wollen, verfassen Sie ein Anschreiben, dass Sie als zusätzliche Seite der Rechnung beilegen. Auf der Rechnung selbst darf nichts verändert werden.

  • Wie kann ich Preisnachlässe auf längere Behandlungen berechnen?

Sie können auch weiterhin Leistungen abrechnen, die bei längerer Dauer günstiger sind. Dafür legen Sie einfach einen anderen Preis pro 5-Minutenintervall fest, als für die kürzere Behandlung. Dazu können Sie unseren Tarifrechner benutzen.

  • Wie finde ich die richtige Tarifziffer?

Sie können bei Ihrer Registrierungsstelle (z.B. ASCA, EMR etc.) nach dem Katalog fragen, eine Software für die Rechnungserstellung oder das Tool in unserem Blog benutzen.

  • Was mache ich, wenn es keine entsprechende Tarifziffer gibt?

In diesem Fall können Sie die Tarifziffer 999 auswählen und eine Beschreibung hinzufügen. Auf jeden Fall sollte diese die Leistung beschreiben, die nun abgerechnet wird. Das kann z.B. eine Pauschale für einen verpassten Termin sein oder Verbandsmaterialien etc.
Allerdings sollten Sie diese Variante nur sehr vorsichtig verwenden, weil die Versicherer diese Behandlungen möglicherweise nicht zurückerstatten.

  • Warum kann ich das PDF nicht öffnen?

Wie bereits im Leitfaden Teil 3 erklärt, kann das PDF nur mit dem Adobe Acrobat Reader geöffnet werden.

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