Leitfaden Tarif 590

Leitfaden zu Tarif 590 – Teil 2: Das neue Rechnungsformular verstehen

Veröffentlicht am 26/05/2020

Das neue Tarif 590 Rechnungsformular verstehen

Das neue Rechnungsformular nach Tarif 590 verstehen

Wie im 1. Teil erklärt, erstatten seit dem 1. Januar 2018 die Versicherer keine Leistungen mehr zurück, deren Rechnungen nicht einem bestimmten Format folgen. Die Abrechnung nach Tarif 590 wird zum verpflichtenden Standard.

Die Versicherer haben tatsächlich den Tarif 590 zum zwingenden Standard erklärt, ähnlich einer Tarmed-Rechnung. Vergessen Sie deshalb nicht, Ihre Rechnungen in diesem jetzt obligatorischen Format auszustellen!

Das neue T590 Rechnungsformular verstehen

1. Rechnungssteller und Leistungserbringer nach Tarif 590 erfassen

  • Identifikationsnummer: Diese Nummer wird automatisch vergeben, so dass jedes Dokument eine eindeutige Nummer aufweist.

Rechnungssteller:

  • GLN-Nummer: Die Global Location Number ist kein Pflichtfeld. Sie wird verwendet, um Adressen eindeutig zu kennzeichnen. Wenn Sie keine GLN-Nummer haben, lassen Sie dieses Feld einfach frei.
  • ZSR-Nummer: Die Zahlstellenregister Nummer ist ein Pflichtfeld, da sie von den Schweizer Krankenversicherern benötigt wird. Sie bekommen Ihre ZSR-Nr. zusammen mit der Registrierungsbestätigung von den Registrierungsstellen.
  • Name, Adresse, PLZ: Diese Felder sind ebenso Pflichtfelder, die vollständig ausgefüllt werden müssen.

Leistungserbringer:
Sollte der Leistungserbringer auch der Rechnungsteller sein, können die Angaben einfach kopiert werden. Wenn es sich nicht um eine Einzelpraxis handelt, kann sich der Rechnungssteller vom Leistungsbringer jedoch unterscheiden. Dann müssen die Felder für den Leistungsbringer ebenso ausgefüllt werden.

2. Angaben zum Patient gemäss Tarif 590

  • Name, Adresse, Geburtsdatum: Sind Pflichtfelder
  • Gesetz: Hier steht normalerweise VVG (Versicherungsvertragsgesetz), manchmal muss hier stattdessen Unfall- oder Militärversicherung eingetragen werden.
  • Falldatum: Wird nur bei einem Unfall benötigt.
  • Adressfeld rechts: Hier kann entweder mit Klick auf “c” die Adresse des Patienten übertragen oder eine andere Adresse eingegeben werden (z.B. die Adresse des gesetzlichen Vertreters des Patienten).
  • Kopie: Wählen Sie “ja”, um direkt zwei Kopien auszudrucken.
  • KoGu-Datum/Nr.: Wird nur eingetragen, wenn eine schriftliche Kostengutsprache der Versicherung vorliegt.
  • Vergütungsart: Die Voreinstellung ist TG (Tiers Garant: Rückerstattung durch den Krankenversicherer an den Patienten), da diese Form dem Normalfall entspricht. Die Vertragsnummer bleibt leer. TP (Tiers Payant: Direktzahlung durch den Versicherer an den Leistungserbringer) kommt nur sehr selten vor. Nur in diesem Fall wird eine Vertragsnummer angegeben.
  • Behandlung: Dieses Feld wird automatisch ausgefüllt.
  • Behandlungsgrund: Hier wird die Krankheit, Prävention etc. angegeben.
  • Betriebs-Nr./Name Entspricht Ihrem Praxisnamen.
  • Rechnungs-/Mahnungs-Datum/Nr.: Die Rechnungsnummer wird automatisch generiert. Die Mahnungsnummer kann manuell vergeben werden.

3. Angaben zum Fall

  • Zuweiser: Hier kann bei verordneten Therapien der Arzt/die Ärztin erfasst werden.
  • Diagnose: Ist kein Pflichtfeld. Hilft allerdings, die Notwendigkeit für Rückfragen der Krankenversicherer zu minimieren.
  • Therapie: Hier kann entweder Einzel- oder Gruppentherapie gewählt werden.
  • Taxpunktwert: Steht automatisch auf 1 und kann nicht verändert werden.
  • MWST.: Hier wird eingetragen, ob Sie mehrwertsteuerpflichtig sind oder nicht. Davon hängt ab, ob in den Rechnungspositionen später der MWST-Satz angezeigt wird oder nicht. Der MWST-Satz muss dann in den Rechnungspositionen korrekt angegeben werden.
  • Bemerkungen: Hier geben Sie an, ob eine Behandlung abgeschlossen ist oder die ungefähre Anzahl der noch anstehenden Behandlungen. Sie können hier auch weitere versicherungsrelevante Bemerkungen machen.

4. Rechnungszeilen nach Tarif 590 erfassen

  • Datum: Das Datum, an dem die Behandlung durchgeführt wurde. Wenn Sie mehrere Sitzungen gemeinsam abrechnen, stehen diese in Zeilen untereinander.
  • Tarif: Hier wählen Sie Tarif 590.
  • Tarifziffer: Hier müssen Sie die richtige Nummer für die Behandlung, die abgerechnet wird, eingeben. Eine Liste können Sie dafür bei Ihrer Registrierungsstelle anfragen oder verwenden Sie andere Hilfsmittel, wie z.B. OneDoc, damit können Sie einfach und schnell Ihre Behandlungen mit der richtigen Nummer abrechnen – ohne langes Suchen. Auf unserem Blog haben wir zudem auch einen Beitrag mit einer Liste erstellt, in der Sie nach Ihren neuen Behandlungsnummern suchen können.
    Beachten Sie: Der Text kann nicht geändert werden, die Position wird vom Versicherer genau definiert.
  • Anzahl: Hier tragen Sie die Anzahl der 5-Minutenintervalle ein. Wenn Sie z.B. eine Behandlung durchführen, die 1 h dauert, entspricht das 12 Einheiten, die Sie in diesem Feld eintragen.
  • Preis: Der Preis bezieht sich auf einen 5-Minutenintervall. Wenn Ihre 60 minütige Behandlung also 120 CHF kostet, teilen Sie diesen Betrag durch die Anzahl der Intervalle, um den Preis zu berechnen. In unserem Beispiel sind dies 120 CHF/12 Einheiten, also 10 CHF pro Einheit.
  • TPW: Der Taxpunktwert wird auf den Standardwert 1 gesetzt.
  • MWST: Wenn Sie MWST-pflichtig sind, geben Sie hier den entsprechenden MWST-Satz (2,5% oder 8%) an.
  • Betrag: Dieser Betrag wird automatisch berechnet (Anzahl*Preis) und gibt den Wert der Behandlung an. So können Sie Zeile für Zeile die einzelnen Behandlungen, die Sie an dem Patienten durchgeführt haben, abrechnen.

Jede Zeile hat also eine Nummer (z.B. die Tarifziffer 1004), eine Bezeichnung (z.B. Akupunktur, pro 5 Minuten), evtl. einen Kommentar (z.B. Synonyme) und ein Gültigkeitsdatum (z.B. 23.08.2017).

Achtung: Manche Behandlungen sind von den Versicherern nur für einen bestimmten Zeitraum erlaubt. Dies ermöglicht Veränderungen im Anwendungskatalog. Deshalb müssen Sie aufpassen, dass Sie nur Behandlungen durchführen und in Rechnung stellen, die dem aktuellen Behandlungskatalog entsprechen. OneDoc stellt automatisch sicher, dass Sie den aktuellen Behandlungskatalog haben und alle Behandlungen, die Sie auswählen können noch gültig sind.

OneDoc ermöglicht es Ihnen, schnell und einfach Positionen auszufüllen, die Preise richtig zu berechnen und die richtige Tarifziffer zu finden.

Im dritten Teil unseres Leitfadens zu Tarif 590 werden wir Schritt für Schritt erklären, wie Sie Ihre erste Rechnung mit der Rechnungs-PDF erstellen.

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